1. Begriffsbestimmung
Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denene in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder sebstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsabschluß Verträge
mit uns kommen durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragserteilung des Kunden, und unsere Annahme zustande. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, der Lieferung der Ware, oder dadurch, daß wir dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen, erfolgen.
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Der Vertragsabschluß richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeiten und Lieferfristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vor­behalten. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten und ist danach eine angemessene, schriftlich gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsannahme. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von PC-HELP! GmbH. Bei abweichendem Lieferort erfolgt die Lieferung in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager
PC-HELP! GmbH.
Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikations­unter­brechungen entbinden uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadens­ersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch deim Versendungskauf mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Kunden über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel verwendet werden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transport­gefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluß auf den Gefahren­übergang. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

4.Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto ab Sitz unseres Unternehmens. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Kunden. Die vereinbarten Preise sind im Ganzen sofort bei Übergabe des Gerätes, oder nach vollbrachter Dienstleistung zur Bezahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine einseitige Preiserhöhung durch PC-HELP! GmbH ist zulässig, soweit sich der Preis für die zu liefernden Geräte oder Waren oder die zu erbringenden Dienstleistungen erhöht hat. Dies ist dem Kunden spätestens eine Woche vor dem Lieferzeitpunkt mitzuteilen. Der Kunde hat sodann das Recht, PC-HELP! GmbH gegenüber durch schriftliche Erklärung binnen 2 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Tut er dies nicht, so gilt der neue, erhöhte, bekanntgegebene Preis als vereinbart.
Werden Zahlungen nicht innerhalb von l4 Tagen nach Fällig­keit geleistet, so berechnen wir Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten, und Unternehmernerzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Eine Aufrechnung mit Gegen­forderungen ist nur möglich, soweit diese Gegen­forderungen von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Kunden nur mit Zustimmung von PC-HELP! GmbH an Dritte abgetreten werden.

5. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungs­gemäs­sen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald PC-HELP! GmbH die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten hat. Wird die Abnahme nicht innerhalb von 8 Tagen nach Angebot durchgeführt so steht PC-HELP! GmbH gleichwohl der vereinbarte Preis zu.

6. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertrags­widrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewähr­leistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung, genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Verbraucher müsssen uns innerhalb von einer Frist von zwei Monaten, nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde über offensichtliche Mängel schriftlich unterrrichten. Maßgeblich für die Wahrung, ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung, trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffender Herstelleraussagen zum Kauf der Sache erwogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Käufer die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt die Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers, stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffen­heitsangabe der Sache da.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Schutzrecht für Dritte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut oder erstellt worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, daß wir keine Haftung für die Verletzung etwaiger Schutz­rechte Dritter übernehmen, werden wir in einem solchen Fall uns bemühen, eine für den Kunden günstige Regelung zur Weiter­nutzung der betroffenen Geräte oder Programme zu finden.
Hat der Kunde trotz des vorstehenden Haftungs­ausschlusses Ansprüche gegen uns, so beschränken sich diese Ansprüche nach unserer Wahl darauf, daß der Kunde verlangen kann, daß die Ware von uns so geändert wird daß es keine Schutzrechte mehr verletzt, oder daß wir dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen, oder daß wir die betreffende Ware durch eine solche ersetzen, welche keine Schutzrechte Dritter verletzt und den Anforderungen des Kunden entspricht, oder daß wir die betroffene Ware zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten. In jedem Falle haften wir auch insoweit nur bis zur Höhe des jeweiligen Kaufpreises.
Bei Beauftragung von Softwareinstallations­arbeiten versichert der Kunde PC-HELP! GmbH, daß er über das Nutzungsrecht für die zu installierenden Programme verfügt.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren, Programme, Datenträger und so weiter bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Kunden unser Eigentum. Bei Verarbeitung werden wir Miteigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Kunde für uns vor, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen erwachsen.
Eine Veräußerung der gelieferten Waren oder Programme ist nur im ordnungsgemäßen Ge­schäfts­verkehr des Kunde gestattet. Die ihm aus der Weiter­veräußerung oder aus einem sonstigen unserer gelieferten Waren oder Programme betreffenden Rechts­grund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an uns ab.
Über etwaige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunden uns unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Verträgen mit Unternehmern, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

9. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf dem nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, dies git auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden, oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirk­samen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Wolfratshausen mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vetragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz von PC-HELP! Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

12. Bestätigung des Kunden
Der Erwerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die an ihn verkaufte Ware zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt ist und eine Ausfuhr dieser Ware nur mit ausdrücklicher Genehmigung sowohl der deutschen als auch (bei ausländischen Geräten) der jeweiligen ausländischen Behörde gestattet ist.
Der Erwerber versichert, daß er die gekaufte Ware ausschließlich für den innerdeutschen Gebrauch und nur als Anwender und nicht als professioneller Wieder­verkäufer erworben hat.

13. Widerrufs- und Rückgaberecht
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willens­erkläreung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber PC-HELP! zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei eine Bestellwert von bis zu 40,00 Euro der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über 40,00 Euro hat PC-HELP! die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

Stand Januar 2019